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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss
- Unsere sämtlichen, auch zukünftigen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Entgegenstehenden
Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit in ihrer Gesamtheit widersprochen.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen und Aufträge werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, auch soweit Geschäfte von unseren
Handelsvertretern vermittelt werden.
II. Preise, Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer,
soweit nicht anders angeboten oder vereinbart. Liegt der Liefertermin später
als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte
Preisgrundlagen (z.B. Material, Löhne) zulässig. Wir berechnen dann die am
Liefertag gültigen Preise.
- Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus,
sofern diese Preisbestandteil sind. Mehrkosten, die durch Erschwerung oder
Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der
Besteller. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten
sind.
- Abgaben, Konsulatskosten, Zölle und andere Gebühren trägt der Besteller.
- Wird die Vertragsmenge durch Abrufe des Käufers überschritten, so sind wir zur Lieferung
der Mehrmenge berechtigt, nicht aber verpflichtet.
- Der Käufer kommt in Verzug, wenn er 30 Tage nach Rechnungserstellung (Ereignis im Sinne von §
286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) nicht zahlt.
- Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Eine Aufrechnung
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf
demselben Rechtsgeschäft beruhen.
- Sofern nachträglich Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers
herabsetzen, können wir unseren Zahlungsanspruch unabhängig von Stundung oder
der Laufzeit entgegengenommener Wechsel sofort fällig stellen. Wir sind dann
auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, Wechsel nur aufgrund besonderer
Vereinbarung. Wechselspesen und sonstige Zahlungskosten gehen grundsätzlich
zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
- Ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2,5% pro Monat, mindestens jedoch die von uns
zu zahlenden Konto-Korrentzinsen.
III. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher
auch künftiger und bedingter Forderungen gegen den Besteller. Der Eigentumsvorbehalt
gilt auch bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten,
insbesondere Bürgschaften oder Wechselverbindlichkeiten, die wir im Interesse
des Bestellers in Verbindung mit einem Scheck-Wechsel-Deckungsgeschäft eingegangen
sind.
- Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferant im Sinne von
§ 950 BGB, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird unsere Vorbehaltsware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder
vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren. Erlischt
unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt
uns der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte
an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
unserer Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
- Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen an seinen Abnehmer weiter veräußern. Dies gilt auch im
Rahmen eines Werkvertrages. Die Forderungen des Bestellers gegen seinen Abnehmer
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe
unseres Rechnungswertes an uns abgetreten. Im Falle der Weiterveräußerung
nach Verarbeitung im Sinne Ziffer 2 gilt die Abtretung der Forderung aus Weiterveräußerung
in Höhe unseres Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Die Vorausabtretung
erstreckt sich auch auf alle Surrogate für die Vorbehaltsware z.B. Forderungen
gegen Dritte (Versicherungen, Schädiger) wegen Verlust, Untergang oder Beschädigung
der Vorbehaltsware.
- Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf
einzuziehen. Von dem Widerruf machen wir nur in begründeten Fällen Gebrauch.
Der Besteller ist dann verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner mit allen erforderlichen Daten bekannt zu geben zum Zwecke
der Einziehung durch uns. Außerdem hat der Besteller uns die zugehörigen Unterlagen
(Lieferscheine, Rechnungen) in Kopie auszuhändigen und den Drittschuldnern
die Abtretung mitzuteilen.
- Von einer erfolgten oder bevorstehenden Pfändung unserer Vorbehaltsrechte durch Dritte
wird uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen und unser Vorbehaltseigentum
als solches kenntlich machen. Uns entstehende, etwaige Interventionskosten
trägt der Besteller.
- Sind die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte nach dem Recht, in dessen Bereich sich
die Ware befindet, nicht wirksam oder nicht durchsetzbar, so gilt die dem
Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart.
Der Besteller verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen
und daran mitzuwirken, die zur Begründung und Erhaltung vergleichbarer Rechte
oder Sicherheiten erforderlich sind.
IV. Lieferfristen, Liefertermine
- Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung
aller Einzelheiten des Auftrages in technischer und kaufmännischer Hinsicht.
- Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig
erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -Termine angemessen
zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Bestellers.
- Für die Einhaltung der Lieferfristen und -Termine ist der Zeitpunkt der Absendung
ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
abgesendet werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die Lieferfristen
und -termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
- Für die Produktverwendung notwendige Prüfungen sind nach Art und Umfang zu vereinbaren.
Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers, falls nicht anders vereinbart.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten
tragen wir, falls der Besteller den Grund für die Teillieferungen nicht zu
vertreten hat.
V. Höhere Gewalt, Lieferhindernisse
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
angemessen hinauszuschieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für
eine der Parteien unzumutbar, so kann diese vom Vertrag zurücktreten.
VI. Maße, technische Daten
- Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Angaben der Hersteller. Von uns
angegebene Maße und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur
annähernd.
VII. Versand und Gefahrtragung
- Wenn nicht besonders vereinbart, bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer sowie
die Art der Versendung nach billigem Ermessen.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die
Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über.
- Versandbereit gemeldetes Material muss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen
bei dem Lieferwerk abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, die
aus Annahmeverzug des Bestellers geltenden Rechte wahrzunehmen.
- Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken,
unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen
und uns zu benachrichtigen.
- Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß
entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 5 % des Kaufpreises.
VIII. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten
(§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Ist die Ware mangelhaft, kann der Besteller nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels
oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir übernehmen die
zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung anfallenden Aufwendungen
(Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten), soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen als dem Erfüllungsort der
Erstlieferung verbracht wurde. Gemäß § 439 Abs. 3 BGB können wir die gewählte
Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist. Ferner ist Voraussetzung für Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung,
dass uns die beanstandete Ware zur Überprüfung bereitgestellt wird.
- Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder trotz angemessener
Fristsetzung nicht in der Lage oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so
ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis nach unserem Ermessen zu mindern.
- Weitergehende Ansprüche des Bestellers aus Gewährleistung und Garantien sind ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Bestellers, beispielsweise auf Vertragsstrafen,
Betriebsausfall, Arbeitslöhne oder sonstige Mangelfolgeschäden.
- Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn dem Besteller
Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache zustehen. Insoweit ist unsere
Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, gerechnet ab Rechnungsstellung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf unerlaubter
Handlung beruhen. Gebrauchtgeräte sind komplett aus der Gewährleistung ausgeschlossen,
und wir sind nicht dazu verpflichtet Ersatzteile zu beschaffen.
- Die Gewährleistung für den Fachhandel beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.
- Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst nach Maßgabe der jeweils
geltenden Berechnungssätze zur Verfügung.
- Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere
verpflichtende Erklärungen abzugeben.
- Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf,
Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen
und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren
vorgenommen werden.
IX. Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen, insbesondere auf Schadensersatz,
ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen,
es sei denn, uns fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten zur Last. Dies gilt nicht für Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz.
- Der Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
In jedem Fall ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
X. Rechtswahl, Gerichtsstand
- Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge für den
internationalen Warenkauf (Wiener UN-Kaufrecht).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im übrigen vollständig
wirksam.
XI. Datenschutz
- Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets
fehlerfrei. Entsprechend kann Gastropolis24 auch keinen unbedingt
immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu
treten die Unwägbarkeiten des Internet selbst. Gastropolis24
haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer
Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei Gastropolis24
eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen
ist ein etwaiger Vorsatz bei Gastropolis24.
- Gastropolis24 gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen
anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung
erhebt, bearbeitet , speichert und nutzt sowie zu internen Marktforschungs-
und zu eigenen Marketingzwecken. Gastropolis24 wird Kundendaten
nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Im übrigen
pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit anderen
Konzernunternehmen und ggf. mit Auskunftdateien.
- Soweit der Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke von Gastropolis24
nicht möchte, ist der Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit
durch Sendung einer entsprechenden E-Mail an
info@gastropolis24.de zu widersprechen.
Gastropolis24 wird Kundendaten nicht über den im vorausgegangenen
Text genannten Punkte verwerten oder weitergeben.
Stand: 15. Januar 2004
© Gastropolis24 2009
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