Produktkategorien Gastronomiebedarf
Edelstahlmöbel
Kühltechnik
Kochgeräte
Spültechnik
Lüftungstechnik
Pizzatechnik
Kombidämpfer & Heißluftöfen
Thermische Geräte
Entsorgungstechnik
Gastronormbehälter
Gläser, Geschirr & Besteck
Hotel & Buffet
Küchenkleingeräte & Küchenzubehör
Möbel
Regalsysteme
Self Service & Showkochen
Zubehör & Kleinteile
Textilien
Ausstellungsstücke / Restposten / Occasion
Sparsets
Sonderangebote
Themenpark Gastronomiebedarf
Asiarestaurant
Bäckereibedarf
Bar / Disco
Dönerimbiss
Eisdiele
Fischhandel
Fleischereibedarf
Hotelbedarf
Kaffeehaus
Kantinenbedarf
Partyservice
Pizzeria
Schnellimbiss
Suppenhaus
Tankstellen & Raststätten
Vereine & Jahrmärkte
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gastropolis24 GmbH
(nachfolgend Gastropolis) und dem Kunden geregelt. Gastropolis verkauft
Gastronomiebedarf an gewerbliche Kunden.
1. Allgemeines
1.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller
Verträge, die Gastropolis mit den Kunden schließt.
Sie gelten auch für alle zukünftigen
Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart wurden.
1.2 Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine
Anwendung, auch wenn Gastropolis ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht.
1.3 Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.
S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und
die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.
1.4 Gastropolis behält sich vor, bei unvorhersehbaren
Änderungen, die Gastropolis nicht veranlasst hat und auf die
Gastropolis auch keinen Einfluss hat und durch die das bei
Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in
nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu
ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden
über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei
werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der
abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per
Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit
der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten
diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende
Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung
über die Änderung besonders hingewiesen.
2. Angebot und
Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von Gastropolis sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an den
Kunden, ein Angebot gegenüber Gastropolis abzugeben. Angaben
von Gastropolis über Maße, Gewichte, technische
Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen insbesondere auf den
Internetseiten von Gastropolis oder in Katalogen sind ebenfalls
unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen
vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich
der Beschreibung oder Kennzeichnung.
Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf Grund
rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen
darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem
Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung von
Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.
2.2 Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der
Website www.gastropolis24.de dargestellte Warenkatalog stellt kein
Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt
der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler
können vor Absenden der Bestellung mittels der
üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit
Mausklick auf den Bestellbutton unterbreitet der Kunde ein
verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden bei
Gastropolis erhält der Kunde eine automatisch generierte
E-Mail, die den Eingang der Bestellung deren Einzelheiten
aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des
Angebots durch den Verkäufer dar. Eine Bestellung des Kunden
wird ausdrücklich durch Übersendung einer
entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch
Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen.
2.3 Gastropolis behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an
allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie
sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung
gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder
Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der
Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von Gastropolis
Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekannt
geben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet
diese Unterlagen auf Aufforderung an Gastropolis herauszugeben und
angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der
Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.
2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich
Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen
zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer
öffentlicher Abgaben. Zusätzlich zu den angegebenen
Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands
pauschal 15,00 EUR pro Bestellung. (Ab einem Bestellwert von 300
€ (Netto) liefern wir innerhalb Deutschland
versandkostenfrei.) Die Versandkosten für andere
europäische Länder können Sie der
Versandkostentabelle unter Service Liefer- und Zahlungsbedingungen
entnehmen. Hierbei handelt es sich um ungefähre Richtwerte die
je Bestellmenge und Art des Artikels variieren können. Auf der
Bestellseite wird dies noch einmal mitgeteilt.
3.2 Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem
Vertragsschluss, ist Gastropolis berechtigt die Preise angemessen zu
erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen
(Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am
Liefertag gültigen Preise.
3.3 Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb
von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Maßgebend ist der
Eingang der Rechnungssumme bei Gastropolis. Wechsel werden nur auf
Grund ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Gastropolis und dem
Kunden angenommen. Schecks und Wechsel werden nur
erfüllungshalber angenommen. Wechselspesen und sonstige
Zahlungskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort
fällig.
3.4 Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder
die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher
Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.5 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet
sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen
und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist
Gastropolis berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
erbringen.
4.
Erfüllungsort, Versand
4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis der Sitz von Gastropolis.
4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem
pflichtgemäßen Ermessen von Gastropolis.
4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur,
Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der
Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden
über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der
Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation)
übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch
Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr
mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem Gastropolis
versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.
Erfolgt die Lagerung durch Gastropolis so betragen die Lagerkosten
0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände
pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer
oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5. Lieferung
5.1 Lieferungen erfolgen „ab Werk“ (EXW)
gemäß Incoterms 2010. Es wird ausdrücklich
vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer
ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Ab
einem Bestellwert in Höhe von 300,00 € (netto)
erfolgen Lieferungen frachtfrei (CPT) gemäß
Incoterms 2010. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das
Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.
5.2 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann Gastropolis
eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den
Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten
nicht nachkommt.
5.3 Gastropolis haftet nicht für die Unmöglichkeit
der Lieferung oder Leistung oder für
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt
oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare
Ereignisse die Gastropolis nicht zu vertreten hat, verursacht worden
sind. Erschweren solche Ereignisse Gastropolis die Lieferung oder
Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die
Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist
Gastropolis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer
verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder
verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
5.4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der
Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch
unverzügliche schriftliche Erklärung
gegenüber Gastropolis vom Vertrag zurück treten.
5.5 Gastropolis ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden
hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche
Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen
des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung
der restlichen bestellten Waren gesichert ist.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare
Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer
bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen
geltend zu machen. Gastropolis ist bemüht, dem Kunden bei der
Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden
müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim
Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist
und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde allein
verantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung
von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem
Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen
Namen berechtigt,
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab
Lieferung.
6.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB
unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von
ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten
als genehmigt, wenn Gastropolis nicht eine Mängelrüge
hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei
einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung
erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des
Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der
Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel
für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes
ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen
ist.
6.3 Auf Verlangen von Gastropolis ist der beanstandete Gegenstand
frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter
Mängelrüge vergütet Gastropolis die Kosten
des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten
sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderem Ort
als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
befindet.
6.4 Bei Sachmängeln ist Gastropolis zur Nacherfüllung
nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine
Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als
fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit,
Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der
Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von
Gastropolis ändert oder durch Dritte ändern
lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat
der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der
Mängelbeseitigung zu tragen.
6.6 Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen
(Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist
vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von
konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw.
Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht
fachgerechte Installation zurückzuführen,
entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen
Gastropolis.
6.7 Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
6.8.Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.
7. Haftung
7.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern
als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die
Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der
Gastropolis, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von
deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine
Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur
Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige
Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.
7.3 Haftet Gastropolis für den Verlust von Daten, die der
Kunde auf der Webseite www.gastropolis24.de hinterlegt hat, so gilt,
dass Gastropolis nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle
erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und
sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können.
7.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und
Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der
Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Gastropolis
sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter
Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von Gastropolis an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum
von Gastropolis. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle
tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend
Vorbehaltsware genannt.
8.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für
Gastropolis.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des
Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Gastropolis und
Gastropolis erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die
Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der
Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der
Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der
neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der
Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt.
Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei
Gastropolis eintreten sollte, überträgt der Kunde
bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g.
Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen
Sache zur Sicherheit an Gastropolis. Wird die Vorbehaltsware mit
anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar
vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so
überträgt Gastropolis, soweit die Hauptsache ihr
gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der
einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
8.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende
Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von
Gastropolis an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem
Miteigentumsanteil – an Gastropolis ab. Gleiches gilt
für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware
treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B.
Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter
Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Gastropolis
ermächtigt den Kunde widerruflich, die an Gastropolis
abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von
Gastropolis einzuziehen. Gastropolis darf diese
Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
8.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch
Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das
Eigentum von Gastropolis hinweisen und Gastropolis hierüber
informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu
ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist,
Gastropolis die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde gegenüber Gastropolis.
8.7 Gastropolis wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle
tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl
freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8.8 Tritt Gastropolis bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden
– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag
zurück (Verwertungsfall), ist Gastropolis berechtigt, die
Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Gastropolis
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Daneben gelten die Incoterms 2010 der interantionalen Handelkammer
Paris.
9.2 Die Gastropolis24 darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Gastropolis24 hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet.
Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.
9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung
zwischen Gastropolis und dem Kunden ist Arnsberg.
9.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht
berührt.
Stand: 06. Dezember 2011
© Gastropolis24 2012 │ Alle Rechte vorbehalten
* Preis zzgl. gesetzl. USt. | Unser Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden, Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie soziale und kirchliche Einrichtungen. |
|
Ihr Warenkorb
-
Kauf ohne Risiko
-
6 Wochen Rückgaberecht
-
2 Jahre Gewährleistung gegen 8% Aufpreis
-
versandkostenfrei ab 300€
(sonst 15€ Versandkosten)
-
10% Rabatt bei Vorkasse
Kostenlose Hotline
0800 894 93 00
Lassen Sie sich beraten
oder
Callback
Wir rufen Sie zurück
Hotline
Telefon:
+49 (0) 800 / 8949300
Kostenlos!
Telefon:
+49 (0) 2932 / 89493-0
Telefax:
+49 (0) 2932 / 89493-20
Wir stehen Ihnen während unserer Geschäftszeiten gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Callback
Wir rufen Sie zurück
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags
8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitags
8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Login
|